Ron Strassburg
Ron Straßburg hat gerade erst sein erstes Examen mit „sehr gut“ bestanden. Weil er für seine Leistungen bis zu 18 Punkte bekam (von einem Klausurkorrektor und für den Aktenvortrag im mündlichen Prüfungsteil), erhält er aktuell große mediale Aufmerksamkeit. Er nutzt diese, um Kritik zu üben.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine funktionierende Juristenausbildung. Wenn knapp zwei Drittel der Jurastudierenden ihren Studiengang nicht weiterempfehlen (vgl. Absolventenbefragung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., 2024), weist das auf erhebliche Missstände hin. Wie sollen wir einen verlässlichen Rechtsstaat erhalten, wenn diejenigen, die die Verantwortung dafür tragen, zu großen Teilen bereits in ihrer Ausbildung an den Rande des Zusammenbruchs getrieben werden?
Ein Rechtsstaat kann diesen Herausforderungen nur gerecht werden, wenn die juristische Ausbildung diese Veränderungen nicht ignoriert.
Ron Strassburg
Wir brauchen kein „Weiter so“, sondern müssen neu denken! Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich die Lebenssituation vieler Studierender grundlegend geändert. Der Großteil muss parallel zum Studium arbeiten oder hat andere Verpflichtungen, die eine zusätzliche Belastung begründen. Ebenso ändern sich die Herausforderungen, denen wir als Gesellschaft entgegenblicken: Der Trend geht zur Internationalisierung, zu einer steigenden Rolle künstlicher Intelligenz und zu einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen der Gesellschaft. Ein Rechtsstaat kann diesen Herausforderungen nur gerecht werden, wenn die juristische Ausbildung diese Veränderungen nicht ignoriert.
Wie dysfunktional unser bestehendes System ist, zeigt sich auch in der öffentlichen Wahrnehmung: In meinem Fall führte die Bewertung einer Klausur von einem Erstkorrektor mit der Bewertung „18 Punkte“ zu einem unglaublichen Medieninteresse – und das, obwohl die Klausur angesichts der abweichenden Zweitbewertung insgesamt mit 17 Punkten bewertet wurde. Wenn also die Vergabe von Top-Noten eine solche Reaktion auslösen kann, müssen wir uns doch wohl fragen, ob unser Bewertungssystem nicht aus der Zeit gefallen ist. Mir zumindest fällt kein anderer Studiengang ein, in dem etwas Vergleichbares zu berichten wäre.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Es gibt vieles, was wir mehr betrachten müssen. Das fängt schon damit an, dass das Thema „Stress und psychische Gesundheit“ zu lange tabuisiert und Probleme als Einzelfälle abgetan wurden, weil frühere Generationen „es ja ebenso geschafft haben“. Das ist jedoch der völlig falsche Ansatz. Die Belastung während des gesamten Studiums ist hoch und droht die Attraktivität des Jurastudiums weiter zu senken. Ebenso fehlt es am Verständnis für diese Situation. Empirische Erhebungen, etwa zur Notenvergabe (vgl. dazu beispielsweise die Auswertung von Griebel / Schimmel) oder dem gestiegenen Schwierigkeitsgrad von juristischen Klausuren (vgl. Auswertung von Hemler / Krukenberg) werden im Diskurs nicht so berücksichtigt, wie es sein müsste. Stattdessen bleibt der Eindruck der Reformunwilligkeit.
Doch auch ein weiterer Punkt kommt in der Debatte deutlich zu kurz: Die Rolle der Universitäten in Bezug auf die Examensvorbereitung. Bislang glauben viele Studierende noch immer, dass nach der universitären Ausbildung und vor dem ersten Examen der Besuch kommerzieller Repetitorien erfolgt. Eine Erwartung, die im gesamten Studium von verschiedensten Seiten immer wieder befeuert wird und dazu führt, dass viele, die sich gegen das kommerzielle Repetitorium entscheiden, ihre Entscheidung oft noch rechtfertigen müssen. Doch kann das der Anspruch sein? Solange der Eindruck bleibt, das Examen ist nur mit externen Angeboten zu bewältigen, bleibt die Examensvorbereitung weiter eine Frage des Geldbeutels und fördert die soziale Ungerechtigkeit. Das darf nicht sein, wenn wir den Anspruch haben, dass die Jurastudierenden tatsächlich unsere gesamte Gesellschaft abbilden. Hier müssen die Universitäten stärker in die Pflicht genommen werden, eigene Angebote zur Examensvorbereitung zu schaffen und zu verstetigen. Einige Universitäten legen in diesem Bereich schon gut vor, doch es bleibt viel Nachholbedarf und wohl auch ein Umdenken zum Anspruch, der an die universitäre juristische Ausbildung gestellt wird. Im Idealfall müssten den Universitäten zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden, um diese Angebote zu realisieren, doch kurzfristig ließe sich andenken, universitätsübergreifende Angebote zu schaffen.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Wir müssen das Studium zukunftsfähiger machen, indem Stress reduziert wird. Momentan entscheiden praktisch zwei Wochen Staatsexamen über den weiteren beruflichen Weg, was schon während der gesamten Studienzeit eine omnipräsente Belastung begründet. Hier müssen wir ansetzen.
Das Staatsexamen als Prüfungsform bietet freilich den Vorteil, Vergleichbarkeit zu schaffen und eine Reifeprüfung abzubilden, doch das kann nicht der einzige Gesichtspunkt sein. Die Studienleistungen, die auf dem Wege zum Examen erbracht werden, müssen stärkere Berücksichtigung finden. Leistungen und Kompetenzen lassen sich ebenso gut abbilden, wenn man den Weg und die Entwicklung über einen längeren Zeitraum betrachtet. Mit dem Schwerpunkt zählen bereits universitäre Leistungen in das Gesamtergebnis des ersten Staatsexamens. Hier lässt sich ansetzen. Wie schon der Schwerpunkt können die gesamten Studienleistungen zu einem gewissen prozentualen Anteil in die Gesamtnote einfließen. Gleichzeitig kann der Schwerpunkt dadurch so gestaltet werden, dass er vermehrt wissenschaftliches Arbeiten und andere Kompetenzen fördert. Das könnte etwa durch das Anfertigen einer (oder mehrerer?) Hausarbeiten umgesetzt werden.


