Jannina Schäffer
Jannina Schäffer ist promovierte Volljuristin und Redakteurin bei beck-aktuell. Sie ist Gründerin und Herausgeberin des Online-Magazins JURios sowie Lehrbeauftragte für Strafrecht an der FernUni Hagen. Daneben hat Jannina Schäffer zahlreiche Fachaufsätze veröffentlicht und hat die Ratgeber „Survival Guide Jura“ (2024) und „Survival Guide Rechtsreferendariat“ (2025) herausgegeben.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Gegenfrage: Warum verlieren so viele Juristinnen und Juristen das Interesse am Thema, sobald sie ihr Zeugnis in der Tasche haben? Ich weiß, wie belastend das derzeitige System ist und halte es – im Gegensatz zur JuMiKo – für dringend (!) reformbedürftig. Ich möchte gerade nicht nach dem Motto handeln „Nach mir die Sintflut“ oder „Die anderen sollen es genauso schwer haben wie ich“. Als „Überlebende des Systems“ sehe ich es vielmehr als meine Verantwortung, die Ausbildung fairer, moderner und zugänglicher zu gestalten – ganz ohne Survivorship Bias.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Zu selten wird darüber gesprochen, dass Recht nicht „gottgegeben“ ist und als vermeintlich zwingend „vom Himmel fällt“. Recht wird von Menschen gemacht und fungiert als Herrschaftsinstrument. Das bedeutet auch: Wir können, dürfen und müssen Recht immer wieder kritisch hinterfragen. Wenn gesellschaftliche Entwicklungen es erfordern, müssen Gesetze angepasst oder neu gestaltet werden. Diese Perspektive sollte in der juristischen Ausbildung stärker vermittelt werden.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Ein simpler Weg, um den enormen Druck aus der juristischen Ausbildung zu nehmen, wäre, die Beschränkung auf nur zwei reguläre Examensversuche abzuschaffen – zumindest bis es eine „echte“ Reform gibt, die das System komplett neu denkt. Wenn jemand im siebten Versuch besteht, hat diese Person zu diesem Zeitpunkt genau die gleiche Befähigung nachgewiesen wie jemand, der im ersten Versuch besteht.
Wenn jemand im siebten Versuch besteht, hat diese Person zu diesem Zeitpunkt genau die gleiche Befähigung nachgewiesen wie jemand, der im ersten Versuch besteht.
Jannina Schäffer
Unabhängig davon, dass ich der Überzeugung bin, dass man an einem guten Examen (in seiner jetzigen Form) noch lange keinen guten Juristen erkennt, spielt es für die berufliche Qualifikation schlicht keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt im Leben jemand das Examen bestanden hat. Warum also künstlich Stress erzeugen? In vielen anderen Ländern – wie beispielsweise den USA – sind unbegrenzte Prüfungsversuche längst üblich. Aber das ist natürlich nur einer von vielen Reformaspekten. Die Liste ist beinahe unendlich…


