Friederike Malorny
Prof. Friederike Malorny ist Inhaberin der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Münster. Durch ihre innovativen Lehrformate wie die digitale Klausurenwerkstatt und neuartige Lehrkonzepte trägt sie in beeindruckender Weise dazu bei, sowohl juristische als auch praktische Kompetenzen von Jurastudierenden nachhaltig zu stärken.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Gute juristische Ausbildung sollte Spaß machen! Sie vermittelt nicht nur das juristische Handwerkszeug, das Jurist:innen benötigen, um komplexe Sachverhalte juristisch fundiert lösen zu können. Sie vermittelt auch kritisches Denken und die Fähigkeit, verschiedene Perspektiven einnehmen und den eigenen Standpunkt vertreten zu können. Hinzu kommt die Fähigkeit, über den eigenen juristischen Tellerrand hinaus blicken zu können (erlernt etwa durch interdisziplinäres Arbeiten und einer starken Theorie-Praxis-Verzahnung), um die Herausforderungen der heutigen Zeit von rechtlicher Seite mitgestalten und vor allem auch verständlich vermitteln zu können.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Es ist generell unabdingbar zu reflektieren, ob bestehende Strukturen noch zeitgemäß und zielführend sind. Das heißt aber nicht, dass etwas schlecht ist, nur weil es alt ist. Die juristische Ausbildung verbessern zu wollen, ist also ein fortdauernder, dynamischer Prozess. Ich engagiere mich mit dem Wunsch, ein juristisches Ausbildungssystem zu schaffen, dass nicht nur inhaltlich fundiert, sondern auch zukunftsfähig ist. Unsere Gesellschaft braucht Jurist:innen, die nicht nur kompetent sind, sondern auch kritisch denken, hinterfragen, über den Tellerrand blicken und ihre Erkenntnisse kommunizieren können.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Auch wenn viel über KI an sich geredet wird, ist da Thema des richtigen Umgangs mit KI in der juristischen Ausbildung bisher eher außen vor geblieben. Welche Fähigkeiten mit Blick auf Prompt-Engineering und kritischer KI-Nutzung müssen wir den Studierenden in der juristischen Ausbildung vermitteln?
Während es eher darum geht, den Einsatz von KI etwa bei der Anfertigung von Seminararbeiten zu verbieten und herauszufinden, wie man überprüfen kann, ob hiergegen verstoßen wurde, sollten wir auch die Fähigkeiten vermitteln, Nutzen und Grenzen von KI zu kennen, um diese sinnvoll einsetzen zu können.
Friederike Malorny
Während es eher darum geht, den Einsatz von KI etwa bei der Anfertigung von Seminararbeiten zu verbieten und herauszufinden, wie man überprüfen kann, ob hiergegen verstoßen wurde, sollten wir auch die Fähigkeiten vermitteln, Nutzen und Grenzen von KI zu kennen, um diese sinnvoll einsetzen zu können. Studierende müssen nicht nur kompetent, sondern auch verantwortungsvoll in KI-geprägten Arbeitsumfeldern agieren können.
Die juristische Ausbildung muss aus meiner Sicht daher nicht nur modern, sondern auch resilient gegenüber den disruptiven Veränderungen der Digitalisierung gemacht werden. Hierin liegt auch eine Chance für die Rechtswissenschaft mit Blick auf ihr Selbstverständnis.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Hier fallen mir viele Aspekte ein, nennen möchte ich drei:
Erstens sehe ich sehr großen Bedarf in dem bereits erwähnten Punkt des Umgangs mit KI: Studierende müssen befähigt werden, mit all diesen neuen technischen Möglichkeiten umgehen zu können. Hier stehen wir noch ganz am Anfang, hier müssen etwa neue Prüfungsformate her.
Zweitens fällt mir immer wieder auf, dass Kommunikationsfähigkeiten in der juristischen Ausbildung viel zu kurz kommen: Viele Studierende sehen sich erst im Rahmen ihres Seminarvortrages aus dem Schwerpunktbereich – also am Ende ihres Studiums – mit der Aufgabe konfrontiert, Anderen mündlich etwas präsentieren zu müssen. Hier bilden wir an der Praxis vorbei aus. Eigenes Expertenwissen (fachfremden) Personen richtig kommunizieren zu können, muss zu den vermittelten Kernkompetenzen zählen. Methodisch kann das etwa mit „Lernen durch Lehre“-Formaten umgesetzt werden, auch über Fachsäulen hinweg. Schließlich würde damit auch die Vernetzung der Studierenden untereinander gestärkt, um Interaktion statt Einzelkampf zu fördern.
Damit komme ich zum dritten Aspekt: Die juristische Ausbildung muss mehr auf Methodik statt Masse setzen. Der Fokus (vieler) Studierender muss weg gelenkt werden vom schieren Auswendiglernen des Prüfungsstoffes hin zum eigenen Erarbeiten vertretbarer Lösungen unbekannter Probleme. Das setzt aber voraus, dass in Prüfungssituationen auch ausreichend Raum zum Nachdenken und Entwickeln eben dieser Lösungen gewährt wird. Damit könnte bei vielen Studierenden auch das Gefühl von Überforderung („ich werde diesen Berg an Prüfungsstoff nie bewältigen können“) reduziert und damit psychische Belastung abgebaut werden.


