Thomas Lobinger
Prof. Dr. Thomas Lobinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht an der Universität Heidelberg. Er engagiert sich seit langer Zeit für qualitative Verbesserungen der juristischen Ausbildung – etwa durch die systematische Anleitung zur Erstellung von Lernplänen, die sinnvolle Einbeziehung von höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Lehre oder die Initiierung und Leitung des Fakultätsvereins Jura Heidelberg.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Gut ausgebildete Juristinnen und Juristen verfügen nicht nur über das notwendige Fachwissen, sie sind vor allem methodisch geschult und methodisch reflektiert, sie besitzen analytische Urteilskraft und sind in der Lage, Perspektiven zu wechseln und relevante Unterschiede zu erkennen. Notwendig verbunden ist dies mit einem hohen Maß an Kritik- und Diskursfähigkeit, Lernbereitschaft, Empathie, Kreativität und auch Standfestigkeit, wo es um die Wahrung unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats geht. Um einen entsprechenden Kompetenzerwerb und eine entsprechende Persönlichkeitsentwicklung möglichst gut zu unterstützen, sollte die Ausbildung inspirieren, Neugierde wecken, Wissensdurst stillen, Perspektiven erweitern, Freiräume schaffen, Selbständigkeit stärken, vorbildhaft wirken und auch Herausforderungen bereithalten, um die unverzichtbare Leistungsbereitschaft und das notwendige Durchhaltevermögen zu fördern. Eine Einheitslösung gibt es hierfür allerdings nicht. Erforderlich ist vielmehr ein möglichst vielfältiges Angebot: Thematisch, personell und ebenso bei den Lehr- und Lernformaten.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Es ist ein großes Geschenk, in einer zivilisierten und humanen Gesellschaft leben zu dürfen. Das Recht als eigenständiges, auf Machtbegrenzung und Befriedung zielendes System ist ein wesentlicher Baustein für eine solche Gesellschaft. Dafür benötigen wir Juristinnen und Juristen, die dem Recht in diesem Sinne verpflichtet sind. Unsere Ausbildung muss gewährleisten, dass sich hinreichend viele junge Menschen auf den Weg machen, um zu jenen Juristinnen und Juristen zu werden, die der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat braucht und sie muss für diese jungen Menschen schließlich auch die äußeren Gelingensbedingungen schaffen.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Über die persönlichen Voraussetzungen eines erfolgreichen Studiums und guter Lehre.
Jura ist kein reines Lernfach. Intelligenz, Interesse und Fleiß sind deshalb auf Seiten der Studierenden nicht alles. Erforderlich ist ebenso ein gewisses Maß an Talent, so wie man das für ein Sprachenstudium, ein Musikstudium, ein naturwissenschaftliches oder ein Mathematik-Studium als ganz selbstverständlich ansieht. Ob man juristisches Talent besitzt, merkt man allerdings zumeist erst im Laufe des Studiums und weiß es nicht schon bei der Studienwahl. Bei der Analyse der Gründe für nachhaltig ausbleibende Erfolge im Studium sollte der Talent-Faktor nicht übersehen werden, um Dauerfrust in einem persönlich eigentlich unpassenden Studium zu vermeiden.
Das Bemühen, es gut und immer besser zu machen, schulden wir alle, also auch die weniger Talentierten.
Thomas Lobinger
Gute Lehre erfordert ebenfalls ein gewisses Talent der Lehrperson, eine didaktische Grundbegabung. In einem wissenschaftlichen Ausbildungssystem, das für seinen juristischen Nachwuchs aus guten Gründen auf forschungsbasierte Lehre setzt, kann diese didaktische Grundbegabung nicht für alle Lehrpersonen gleichermaßen gewährleistet werden, weil großartige Forschung nicht zwangsläufig auch zu großartiger Lehre befähigt. Selbst die besten und umfangreichsten didaktischen Schulungs- und Fortbildungsangebote stoßen hier an systemimmanente Grenzen. Im Interesse der gebotenen wissenschaftlichen Ausbildung unseres juristischen Nachwuchses sind diese Grenzen hinzunehmen und auf Seiten der Studierenden auch auszuhalten, solange die dargebotenen Inhalte stimmen und sich hinter einem scheinbaren Mangel an didaktischer Grundbegabung nicht lediglich mangelnde Vorbereitung oder fehlendes Engagement verbergen. Das ist also kein Dispens! Das Bemühen, es gut und immer besser zu machen, schulden wir alle, also auch die weniger Talentierten.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in der EJP sollte in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden. Wenn man eine gewisse fachliche Spezialisierung ermöglichen will, kann man das besser durch eine – schlankere! – Wahlfachprüfung im Rahmen des Staatsexamens realisieren. Das ließe sich auch abschichtbar ausgestalten. Wichtiger wäre allerdings, den gewonnenen Freiraum im Studium für ein institutionalisiertes Profilsemester zu verwenden, das von den Studierenden sowohl thematisch als auch dem Format nach weitgehend selbst bestimmt werden kann. Beispielhaft könnte es für ein Auslandssemester, die Teilnahme an einem großen Moot Court, ein mehrmonatiges Intensivpraktikum in einer Kanzlei, einem Unternehmen, einer NGO, die Intensivierung der Mitarbeit in einer Law Clinic, die Teilnahme an überobligatorischen Seminaren, einem Aufsatzwettbewerb, einer wissenschaftlichen Schreibwerkstatt oder auch an interdisziplinären Lehrangeboten und Forschungsprojekten etc. genützt werden. Eine Bewertung der in diesem Rahmen erbrachten Leistungen sollte nicht erfolgen müssen. Es sollte lediglich der Nachweis gefordert werden, dass in dem gewählten Format ein gewisser zeitlicher Mindestaufwand betrieben wurde.
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