Julian Krüper
Prof. Julian Krüper ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Ruhr-Universität-Bochum. Er setzt sich seit langer Zeit ein für systematische Verbesserungen der juristischen Ausbildung – exemplarisch hierfür steht der von ihm herausgebende Grundlagenband „Rechtswissenschaft lehren“. Als Gründungsvorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Didaktik der Rechtswissenschaftarbeitet (GfDR) arbeitet Prof. Krüper zusammen mit vielen Gleichgesinnten daran, die juristische Ausbildung rechtsdidaktisch auf neue Füße zu stellen. Prof. Krüper hat das Gutachten „Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?“ für den 75. Deutschen Juristentag erstattet.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Idealerweise müsste eine gute juristische Ausbildung an der Universität sicherstellen, dass Absolventen das Recht nicht nur in seiner Anwendungsdimension beherrschen, sondern im Ansatz auch seine soziale Funktion und Wirkung verstehen, seine historische Kontingenz erklären, seine Wirkungsbedingungen und -grenzen erkennen und seine Wertbindung realisieren können. Das würde verschiedene Methoden und Formate in der Lehre erfordern und vor allem eine Explizierung dieser Aspekte, die viel zu oft nur implizit oder gar nicht Gegenstand des Studiums sind.
Natürlich ist das ein anspruchsvolles Ideal von Juristenausbildung, wahrscheinlich sogar eine Utopie, und unter den gegebenen Umständen nicht zu erreichen. Und trotzdem hat dieses Ideal eine wichtige Funktion. Denn es zeigt uns deutlich, wo wir mit der Breite unserer Absolventen stehen. Und da muss man sagen: Die Sorge um den Rechtsstaat, die in vielen Diskussionen über die Juristenausbildung mitschwingt, scheint nicht unberechtigt. Ich glaube, dass unsere Absolventen überwiegend nicht angemessen gerüstet sind, die erwarteten Bedrohungen des Rechtsstaats im Rahmen ihrer jeweils individuellen künftigen Aufgaben und Zuständigkeiten abzuwehren.
Das lässt einen ratlos zurück.
Julian Krüper
Leider wird die institutionelle Verantwortung für die Juristenausbildung aber nicht angemessen wahrgenommen, wie die letzten Wochen erneut gezeigt haben. Um es klar zu sagen: Der Deutsche Juristenfakultätentag, die Justizminister des Bundes und der Länder, der Koordinierungsausschuss für die Juristenausbildung beschwören unbeirrt die hohe Qualität der deutschen Juristenausbildung. Das bleibt in der Regel eine kriterienlose Aussage, die einer institutionellen Selbstsuggestion und damit dazu dient, sich einer vertieften Diskussion nicht stellen zu müssen. Das lässt einen ratlos zurück.
Dass es überall Kolleginnen und Kollegen gibt, die anspruchsvollere Ziele verfolgen als bloß den status quo zu verteidigen, sich vor Ort und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine grundlegende Verbesserung von Ausbildungsstrukturen, Lehre und Prüfung einsetzen und nicht glauben, immer schon alles und vor allem alles besser gewusst zu haben, ist natürlich auch richtig. Gerade jüngst etwa hat das Prüfungsamt am OLG Düsseldorf einen guten und reflektierten Ratgeber für bessere mündliche Prüfungen erstellt, den man nur zur Lektüre empfehlen kann. Grundsätzlich nach dem Stand und den Zielen der Ausbildung wird aber leider nicht systematisch gefragt.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Ich bin der Auffassung, dass Forschung und Lehre an der Universität vergleichbaren Professionalitätsstandards genügen sollten. Um das „Scholarship of Teaching and Learning“ ist es in unserem Fach aber nach wie vor schlecht bestellt. Das Ausmaß der Selbstgestricktheit, mit denen Fragen von Lehre und Prüfung (wenn überhaupt) oft diskutiert und beantwortet werden, bleibt dauerhaft erstaunlich. Das gilt bei Befürwortern wie Gegnern durchgreifender Reformen nicht selten gleichermaßen. Wenn es den Reformbefürwortern nicht gelingt, den Horizont ihres bloß anekdotisch plausibilisierten Erfahrungswissens zu überschreiten und endlich konzeptionelle Vorschläge vorzulegen, machen sie es den Reformgegnern zu leicht. Jahrelang eine Vorlesung gehalten, ein Seminar veranstaltet oder einen Examenskurs unterrichtet zu haben, reicht eben nicht, um die Juristenausbildung kompetent zu reformieren. Im Übrigen ist das ja auch eine Erfahrung, die Reformbefürworter und Reformgegner gemeinsam haben. Das zeigt schon, wie schwach die Autorität des Erfahrungsarguments ist.
Natürlich: Man kann immer hier etwas herumschrauben, da etwas abfeilen und dort noch etwas anbauen. Diesen Reformdiskurs, der sich im Kleinklein verliert, führen wir seit Jahrzehnten und er hat erkennbar zu nichts geführt. Darüber nicht systematisch hinaus gegangen zu sein ist eine Kritik, die sich auch Reformbefürworter gefallen lassen müssen. So aber wird die Kraft in Scharmützeln und auf Nebenkriegsschauplätzen vergeudet, während nebenan die große Schlacht zum x-ten Mal verloren geht. Davon müssen wir weg, weil das das Spiel der Reformgegner spielt. Der Optimist in mir hofft, dass ein erster Schritt in diese Richtung auf dem Deutschen Juristentag gelingt. Der Realist in mir ist allerdings skeptisch, weil sich der Diskurs schon so lange so unproduktiv festgefahren hat, dass das schon etwas von Folklore hat. Ohne, dass die Politik beherzt in die Speichen greift, wird es daher nichts werden: Justizpolitiker aller Parlamente, vereinigt Euch!
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Zuviel geredet wird über das Examen und zu wenig über das Studium, das dort hinführt. Martin Fries hat darauf gerade in seinem Begleitaufsatz zum Deutschen Juristentag dankenswerterweise noch einmal hingewiesen.
Die Frage nach dem Fortbestand des Examens, mit dem ich selbst etwa sehr gut leben könnte, wird sekundär, wenn wir uns endlich um eine echte Verbesserung der Ausbildung bemühen würden. Je mehr man aber über eine angebliche Abschaffung des Examens und das damit angeblich verbundene Ende der deutschen Rechtskultur Horrorszenarien verbreitet, desto weniger muss man über die wirklich anstrengenden Dinge sprechen. Hier sind nach meiner Einschätzung viel Denkfaulheit und Nebelkerzentum im Spiel. Wir sollten uns von den Reformgegnern nicht permanent in diese Diskussion zwingen lassen.
Denn die Qualität der universitären Ausbildung wird anspruchsvollen Erwartungen erkennbar nicht gerecht. Es fängt an mit fehlenden echten Studieneingangsphasen, geht über schon immer mehr oder weniger motivierte Vorlesungen und Seminare hin zu einer Examensvorbereitung, die seit unvordenklicher Verjährung die Studenten in die Arme kommerzieller Repetitoren treibt. Systematische und durchgehende Arbeit an Methoden- und Reflexionskompetenzen findet nicht statt, obwohl sie möglich wäre und ihr Fehlen permanent und zurecht bemängelt wird. Leider lassen sich die Fakultäten durch den Fokus auf das staatliche Examen aber sehr bereitwillig didaktisch entmündigen. Auch da ist viel habitualisierte Arbeitsvermeidung am Werk.
Zu viel geredet aber zu wenig gesagt wird über die vielbeschworenen KI- und Digitalisierungskompetenzen. Denn das sind, abgesehen von einem natürlich notwendigen Verständnis der technischen und gesellschaftlichen Seite von KI und Digitalisierung, inhaltlich nicht andere und neue, sondern gerade solche Kompetenzen, um deren Entwicklung es dem Jurastudium – und vielleicht jedem akademischen Studium – eigentlich immer schon gehen sollte. Wer KI-Bullshit erkennen können soll, muss im Fach, in dessen Methoden, Institutionen, Quellen und Argumenten sattelfest sein. Das verlangt Selberlesen, Selberschreiben, Selberdenken – und das Abschalten von ChatGPT.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Es braucht neben einer grundsätzlichen Verständigung über die Ziele des Jurastudiums, die auch Emanuel Towfigh an dieser Stelle schon gefordert hat, eine Reform des Curriculums – inhaltlich und strukturell. Während eine substanzielle Reform der Curriculumsinhalte von den Justizministern und ihrem KOA seit Jahrzehnten verweigert wird, drücken sich die Fakultäten vor den recht „einfach“ zu bewerkstelligenden Curriculumsstrukturreformen, für die es den Gesetzgeber nicht bräuchte.
Gutachten „Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?“ für den 75. Deutschen Juristentag (2026)


