Martin Heidebach
Im Rahmen seiner Tätigkeit für das Examinatorium an der LMU sowie seiner Auseinandersetzung mit fallbasierter Lehre, mit der Didaktik der Examensvorbereitung sowie mit der Prüfungsdidaktik setzt Dr. Martin Heidebach neue Impulse in einem lange zu gering geschätzten Themenkomplex, der für den Erfolg der Studierenden in der juristischen Ausbildung aber essentiell ist.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
„Ausbildung“ finde ich das richtige Sichtwort: Das wichtigste Ziel des Jurastudiums ist aus meiner Sicht, kompetente Rechtsanwender auszubilden. Dazu müssen sie das geltende Recht, also die Rechtsdogmatik, beherrschen. Sie sollen aber auch wissen, was sie dabei tun: Nach deutschem Verständnis beruht die Rechtsdogmatik auf einer mit wissenschaftlichen Methoden erarbeiteten Systematik. Das Studium muss deshalb auch dieses wissenschaftliche Fundament der Rechtsanwendung vermitteln. Außerdem wollen wir keine bloßen Rechts-Techniker ausbilden, sondern es muss klar sein, dass sich die Rechtsanwendung innerhalb des Rahmens des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats zu bewegen hat – und dieser Rechtsstaat durch die künftigen JuristInnen entscheidend mitgeprägt wird.
Ausgehend von diesen drei Zielen – Beherrschen der Rechtsdogmatik, auf wissenschaftlicher Grundlage, verwurzelt in den Werten des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats – lässt sich dann der Prozess einer guten juristischen Ausbildung gestalten.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Mein ursprüngliches Motiv für das Engagement in der Lehre war meine eigene Erfahrung mit einem konkreten Mangel: Ich wollte mich ohne kommerzielles Repetitorium auf das Examen vorbereiten, war in „meinem“ Fach, dem öffentlichen Recht, an unserer Fakultät aber auf das Selbststudium angewiesen, da es in dieser Materie kein echtes universitäres Examensvorbereitungsprogramm gab. Deshalb wollte ich nach dem Examen dabei mithelfen, das zu ändern.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Aktuell beschäftigt mich die Korrektur im Staatsexamen. Die Unzufriedenheit der Geprüften mit den Bewertungen ist offensichtlich; der immer wieder geäußerte Vorwurf der Willkür ist (gerade) im Rechtsstaat verheerend. Wir nehmen die Note am Ende bekanntermaßen äußerst wichtig und berechnen sie bis auf die Hundertstel. Aber der Prozess der Korrektur ist eine Black Box; es herrscht scheinbar Konsens, dass die Bewertung in erster Linie dem individuellen Judiz der korrigierenden Person überlassen bleiben soll. Da mittlerweile sogar empirische Forschungserkenntnisse darüber vorliegen, wie stark die Bewertungen bei einer derartigen Vorgehensweise voneinander abweichen (s. Hufeld, ZDRW 2024, 59 und unsere Studie in ODW 1/2026), scheint mir hier dringender Handlungsbedarf gegeben. Eine Diskussion darüber, wie dieser allseits beklagte Missstand verbessert werden kann, fehlt aber nach meinem Eindruck weitgehend.
Denn so wenig ich in der Forschung die neuesten Einsichten einfach ignorieren könnte, kann ich das in der Lehre.
Martin Heidebach
Allgemein finde ich, dass es schlicht meine Pflicht als Universitäts-Dozent ist, meine Aufgaben in der Lehre so gut wie möglich zu erfüllen und mich deshalb für Verbesserungen der juristischen Ausbildung einzusetzen. Nachdem ich mich stärker mit Didaktik beschäftigt habe, ist mir zudem bewusst geworden, welches Verbesserungspotenzial in der Lehre für das juristische Studium steckt. Das hat meinen akademischen Ehrgeiz geweckt, die didaktischen Erkenntnisse auch umzusetzen. Denn so wenig ich in der Forschung die neuesten Einsichten einfach ignorieren könnte, kann ich das in der Lehre.
Hinzu kommt: Ich finde, es ist ein besonderes erfüllender Teil unseres Berufs, mit den Studierenden zusammenzuarbeiten und sie dabei zu unterstützen, das Recht, das mich selbst immer wieder begeistert, für sich zu entdecken. Lehre macht einfach Spaß und wird nie langweilig!
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Die „eine“ Sache, die ich mir wünschen würde, wäre eine grundlegende didaktische Analyse des derzeitigen juristischen Studiums unter Beteiligung der Dozierenden und Studierenden hinsichtlich aller Aspekte (Curriculum; Prüfungen im Studium; Anzahl der Stunden pro Semester; zeitliche Reihung der Materien; Lehrkonzepte; Lehrformate etc.) – und die Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse. Denn nach meiner Erfahrung stoßen das Engagement in der Lehre und die Bemühungen um die Verbesserung der Ausbildung derzeit früher oder später an strukturelle Grenzen. Dabei meine ich nicht einmal das Staatsexamen, das ich als nur schwer veränderbaren Rahmen als gegeben annehmen will. Aber auch eine juristische Ausbildung, die am Ende mit dem Staatsexamen abschließt, lässt sich didaktisch ohne weiteres verbessern. Ich denke, dass der Druck, die Lehre stärker in den Fokus zu rücken, durch Digitalisierung und KI ohnehin in der Zukunft noch größer werden wird.


