Michael Grünberger
Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), ist seit August 2023 Präsident der Bucerius Law School in Hamburg. Dort hat er die Claussen-Simon-Stiftungsprofessur für Privatrecht und responsive Rechtswissenschaft inne. Zuvor war er viele Jahre an der Universität Bayreuth tätig, zuletzt als Dekan der dortigen Recht- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Er ist zudem geschäftsführender Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Die juristische Ausbildung ist ein Prozess – das Studium (und bei der Einheitsjurist:in auch das Referendariat), an dessen Ende ein „Produkt“ steht: die Jurist:in. Wir sollten darüber diskutieren, was ein:e gute:n Jurist:in ausmacht und was ein gutes Studium kennzeichnet. Mir ist es zu einfach, wenn wir als Antwort auf die erste Frage auf die Note verweisen. Diese ist ein Stellvertretermerkmal für bestimmte Fähigkeiten – sie sagt uns aber gar nicht, ob diese Person auch tatsächlich ein:e gute:r Jurist:in ist. Wir wissen nur, dass sie ein sehr spezifisches Aufgabenspektrum von juristischer Tätigkeit in sehr kurzer Zeit unter Extrembedingungen einer vertretbaren Lösung zuführen kann.
Gleichzeitig stellen sich zukunftsgerichtete Fragen: Kann die Person neue gesellschaftliche, technische und rechtliche Herausforderungen so adressieren, dass ihre Antworten der Komplexität der Sache gerecht werden? Kann sie daran mitwirken, die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit, die immer auch eine rechtliche Dimension haben, gestalterisch zu bewältigen? Kann sie verständlich mit Menschen sprechen? Ist sie empathisch? Kann sie KI-Ergebnisse kritisch einordnen und dafür die Verantwortung übernehmen?
Was den Prozess betrifft: Das Studium sollte den Anspruch haben und ihn konsequent umsetzen, Menschen rechtswissenschaftlich zu bilden, sie mit einem breiten Arsenal an methodischen Zugängen auszustatten und für die Herausforderungen interdisziplinären Arbeitens zu sensibilisieren sowie zum kritisch-reflexiven Umgang mit Technik und mit juristischen Gewissheiten befähigen. Und es sollte Spaß machen!Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Rechtswissenschaft ist ein großartiges Studium. Wir lernen dort, wie das Recht – zusammen mit der Kunst die größte Kulturleistung der Menschheit – Gesellschaft schafft und organisiert. Das zu verstehen und mitgestalten zu können, ist ein intellektuelles Abenteuer mit unmittelbaren Auswirkungen aufs pralle Leben. Es macht unglaublich viel Spaß und ist gesellschaftlich hochrelevant!
So viel zur Theorie. Die Praxis des deutschen Jurastudiums sieht leider anders aus. Bis auf das Schwerpunktstudium und kleine wissenschaftliche Oasen ist von dieser intellektuellen Neugier bei den Studierenden nicht mehr viel zu spüren. Wir haben es ihnen gründlich ausgetrieben: Alle – Lehrende und Studierende – denken nur mehr vom Staatsexamen her. Die „Vermittlung des examensrelevanten Stoffs“ bestimmt unsere Curricula. Und das, obwohl es sich als ein praktisch mit seinem Vollständigkeitsanspruch unmögliches und didaktisch nicht zielführendes Unterfangen erwiesen hat.
Wir aber halten trotzdem an diesem Leitbild fest. Die Kosten sind hoch: Wir vertreiben die Freude aus dem Studium – für Studierende und Lehrende; wir verarmen unseren wissenschaftlichen Diskurs an den Hochschulen und wir bilden an der Zukunft vorbei aus.
Michael Grünberger
Wir aber halten trotzdem an diesem Leitbild fest. Die Kosten sind hoch: Wir vertreiben die Freude aus dem Studium – für Studierende und Lehrende; wir verarmen unseren wissenschaftlichen Diskurs an den Hochschulen und wir bilden an der Zukunft vorbei aus.
Doch diese Zukunft ist längst da: Generative KI verändert den Rechtsmarkt gerade grundlegend. Und dennoch sagen in einer vom Bucerius Legal Innovation Hub vorgelegten Untersuchung, dass 88 Prozent der Studierenden sich schlecht auf KI schlecht vorbereitet fühlen. Das müssen wir ändern.
Und zugleich ist die Disruption, die KI auslöst, auch eine Chance für uns, Dinge endlich anders zu machen. Welche Möglichkeiten wir dafür haben, zeigt das „Hamburger Protokoll: KI-Edition“. Das Thesenpapier stellt konkrete Ideen vor, wie KI in der juristischen Lehre integriert werden kann. Es beinhaltet zahlreiche Vorschläge für die Lehrpraxis und soll die öffentliche Reformdiskussion um eine neue Perspektive mit Fokus auf KI bereichern.
Ich möchte, dass das intellektuelle Abenteuer wieder seinen Platz im Studium bekommt. Dafür engagiere ich mich. Gegen die institutionelle Trägheit, die keinen grundlegenden Reformbedarf sieht. Als Südtiroler, der ich bin, scheut man sich nicht, sich mit übermächtigen Gegnern anzulegen.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Über die fehlende Diversität in unserem Studium. Der Erstakademiker:innenanteil ist nach wie vor mit unter 30 Prozent erschreckend niedrig. Klassismus ist ein Problem. Die digitale Kluft, die durch unterschiedlichen Zugang zu professionellen KI-Tools entsteht, wird die ohnehin bestehenden Ungleichheitsprobleme verschärfen.
Wir müssen uns auch die Frage stellen, ob unsere Absolvent:innen als Richter:innen, Staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen (von Notar:innen will ich gar nicht sprechen) und als Gesicht „der“ Verwaltung die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden. Gerade jetzt, wo der Rechtstaat in Deutschland und Europa unter Druck kommt, könnte uns eine vielfältig zusammengesetzte Jurist:innenzunft helfen, stärker für seine Akzeptanz und Relevanz zu werben.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Geben Sie mir vier! Erstens: Wir müssen im staatlichen Teil einige Dinge schnell anders machen. Das „Hamburger Protokoll: Erste Prüfung“ enthält dazu sofort umsetzbare Vorschläge.
Zweitens sollten wir das Studium von seiner Fixierung auf das Staatsexamen wieder lösen. Das war nicht immer so. Für die Ausbildung zur Einheitsjurist:in ist der staatliche Teil des ersten Examens nur ein Baustein. Für diesen sollen und müssen wir ein Examensvorbereitungsprogramm anbieten, das auf die besonderen Anforderungen dieses Formats zugeschnitten ist und die Bedürfnisse der Studierenden adressiert. Wir sollten uns mehr inhaltliche und methodische Freiheit zutrauen – und diese Freiheit nutzen, um juristische Grundlagenfähigkeiten, reflexive KI-Kompetenzen und Kommunikationsskills als feste und für die Noten relevante Bestandteile im Curriculum zu verankern!
Drittens: Neben dem und ganz unabhängig vom Examensstudiengang sollten wir Bachelor-/Mastertracks als alternativen Weg zur Rechtswissenschaft anbieten. Damit sprechen wir andere Zielgruppen an und wir als Hochschule können unserer ureigensten Aufgabe der autonomen Studienganggestaltung besser gerecht werden.
Und viertens: Mehr Empirie und weniger anekdotische Evidenz. Fast alle Stakeholder in der aktuellen Debatte haben selbst Jura studiert und unsere – im Rückblick häufig verklärten – Erfahrungen oder unsere Betriebsblindheit prägen die Debatte. Das tut ihr nicht gut. Wir müssen stärker mit empirischen Ansätzen arbeiten und die endlich die Erkenntnisse der Didaktik rezipieren. Die Attitüde nach dem Motto: „In Jura ist alles anders und ich weiß es deshalb besser“ bringt uns nicht weiter. Wer auf die Evidenz schaut, wird sehen: Wir wissen, wie besseres Lernen funktioniert – wir müssen es nur endlich auch wollen.


