Matthias Fervers
Prof. Dr. Matthias Fervers ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. In seiner Lehre und seinen zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen verbindet er hohe didaktische Qualität mit Examensorientierung und methodischer Tiefe – und wurde dafür wiederholt ausgezeichnet. Über seinen YouTube-Kanal eröffnet er Studierenden einen neuen Zugang zu systematisch aufbereiteten, hochwertigen Lerninhalten.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Nach meiner Erfahrung lassen sich die großen Herausforderungen des Jurastudiums am besten mit hoher intrinsischer Motivation bewältigen. Im Rahmen meiner Lehre möchte ich deshalb vor allem Begeisterung für die Denkweise und die Strukturen der Rechtswissenschaft wecken. Wer eine Vorlesung besucht, sollte nicht das Gefühl haben, „abstrakte Ausführungen“ zu hören, sondern immer verstehen, wie das Gelernte in der Klausur und im Alltag anzuwenden ist. Zudem reicht es nicht aus, sich vor der Vorlesung ein Lehrbuch durchzulesen und anschließend darüber zu referieren, was im Lehrbuch steht: Einen echten Mehrwert kann ich nur bieten, wenn ich mich auch selbst wissenschaftlich mit der Materie befasst habe und den Teilnehmern Einsichten und Einordnungen präsentieren kann, die sie nicht ganz genauso auch im Lehrbuch finden. Auch in der Digitalisierung der Lehre sehe ich einen großen Wert, weshalb ich meine Lehrveranstaltungen aufzeichne und teilweise auch selbst Lehrvideos produziere: Ich kann mich gut daran erinnern, dass ich es selbst manchmal schwierig fand, 90 Minuten am Stück konzentriert zu bleiben. Außerdem ist es praktisch unmöglich, Themen wie die Abtretung so zu erklären, dass man dabei niemanden im Hörsaal verliert. Es ist deshalb ein großer Gewinn, wenn sich die Vorlesungsteilnehmer die Vorlesung nochmals oder auch mehrfach anhören und verbliebene Lücken füllen können. Zwar sind mir auch die Nachteile – geringere Präsenz in der Vorlesung und Anreize zum Prokrastinieren – bewusst; sie überwiegen aber aus meiner Sicht nicht die Vorteile.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Eine Investition in den juristischen Nachwuchs von heute macht die juristische Welt von morgen ein Stückchen besser. Während wissenschaftliche Publikationen nur eine kleine Fachöffentlichkeit erreichen, prägt gute Lehre ganze Generationen von Juristinnen und Juristen. Es macht mir auch Spaß, Vorlesungsmaterialien zu erstellen und mich auf die Vorlesungen vorzubereiten. Nicht zuletzt deshalb – da will ich ganz ehrlich sein – weil ich dabei selbst viel lerne. Nicht wenige meiner wissenschaftlichen Ideen sind bei der Vorbereitung auf eine Vorlesung oder auch direkt im Hörsaal entstanden.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Tatsächlich finde ich, dass zumindest zuletzt viel zu schlecht über das Staatsexamen geredet wird und dass die zahlreichen Vorteile zu sehr unter den Tisch fallen. Zwar bin auch ich der Auffassung, dass das Staatsexamen verbesserungsbedürftig ist: So sollte beispielsweise die Stofffülle nicht immer weiter unkontrolliert anwachsen (und schon gar nicht auch noch künstlich erweitert werden), auch im Ersten Examen sollten Kommentare zugelassen werden und die drei obersten Notenstufen (16–18 Punkte) sollten nach meinem Dafürhalten abgeschafft werden. Dennoch haben wir mit dem Staatsexamen eine Prüfung, die – trotz eines unbestreitbar vorhandenen Glücksfaktors – im Gegensatz zu Abschlussnoten in vielen anderen Wissenschaften tatsächlich einen belastbaren Aussagegehalt hat. Die Notengebung im Staatsexamen leidet nicht unter Noteninflation, die Korrektur ist anonym und die Prüfung wird zentral gestellt. Gerade die Zentralisierung führt bemerkenswerterweise dazu, dass Examenskandidaten tatsächlich Jura lernen und verstehen wollen.
Warum? Weil das Staatsexamen einen Anreiz setzt, die Materie tatsächlich durchdringen zu wollen.
Matthias Fervers
Hätten wir ein System, in dem die Vorlesungsklausuren der Dozenten die Abschlussnote bestimmen, dann wäre es nicht nur vorbei mit der Vergleichbarkeit der Noten; das Interesse der Studenten wäre auch zumindest in erster Linie nicht mehr auf das Fach, sondern stattdessen auf das gerichtet, was im Vorlesungsskript steht. In einem solchen System erfreut sich ein Dozent auch dann großer Beliebtheit, wenn er das Fach in seiner Vorlesung bestenfalls ausschnittsweise behandelt (solange er nur zuverlässig gute Noten liefert). Demgegenüber wird ein juristischer Dozent, der in seinem Examenskurs zum Schuldrecht nur ein paar kaufrechtliche Basics bespricht und im Übrigen hauptsächlich Urlaubsgeschichten erzählt, selten einen vollen Hörsaal vor sich haben. Warum? Weil das Staatsexamen einen Anreiz setzt, die Materie tatsächlich durchdringen zu wollen.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Auch wenn es zumindest teilweise unpopulär ist: Nach meiner Auffassung sollten die Schwerpunktbereichsnoten nicht in die Examensnote einfließen, sondern nur getrennt von der Examensnote ausgewiesen werden. Zwar ist auch beim Staatsexamen selbstverständlich Glück dabei; die Notengebung in den Schwerpunktbereichen sprengt aber bei weitem die Grenze dessen, was man unter Gesichtspunkten der Chancengleichheit noch als akzeptabel ansehen kann. In manchen Schwerpunktbereichen und bei manchen Prüfern werden Noten äußerst großzügig vergeben, andernorts werden dieselben Maßstäbe angelegt wie beim Staatsexamen. Anziehend sind deshalb (nachvollziehbarerweise) immer weniger die Schwerpunktbereiche, die dem fachlichen Interesse entsprechen, sondern vor allem die, bei denen man auf freigiebige Notenvergabe hoffen kann. Es überzeugt mich deshalb auch nicht, wenn geltend gemacht wird, dass sich durch eine Nichtberücksichtigung der Schwerpunktnote die Examensnoten insgesamt verschlechtern. Zum einen ist der Wert einer Note relativ: Ein Prädikatsexamen ist eben entsprechend weniger wert, wenn es nicht 15–20 %, sondern 35–40 % haben (man kann im letzten Fall sogar trefflich darüber streiten, ob der Begriff „Prädikatsexamen“ überhaupt noch angebracht ist). Und mit einer Notenverbesserung, die auf diese Art und Weise zustande kommt und die man deshalb kaum ernst nehmen kann, ist niemandem geholfen.


