Thomas Riehm ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie sowie Sprecher des Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft (IRDG) der Universität Passau. 2018 wurde ihm für seine herausragende Lehre der Ars legendi-Fakultätenpreises Rechtswissenschaften durch den Stifterverband für die Wissenschaft, den Deutschen Juristenfakultätentag und das Kompetenzzentrum Juristisches Lernen und Lehren der Universität zu Köln verliehen (gemeinsam mit Susanne Hähnchen). Er ist stellvertretener Vorsitzender der Abteilung Juristische Ausbildung des 75. Deutschen Juristentages.

 

Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?


Gute juristische Ausbildung vermittelt Verständnis für das Recht als System, v.a. aber als Art und Weise, wie wir uns als demokratische Gesellschaft selbst organisieren und zwischenmenschliche Konflikte regelgeleitet beilegen. Sie befähigt dazu, gesetztes Recht zu verstehen und anzuwenden, aber auch seine Entstehungs- und Wirkungsbedingungen zu analysieren und kritisch zu hinterfragen. Recht zu verstehen und anzuwenden setzt eine Kombination aus Wissen und Können voraus: Wissen um einzelne Regeln, systematische Zusammenhänge, teleologische, historische, philosophische, gesellschaftliche und ökonomische Hintergründe – Können im Sinne des methodischen Handwerkszeugs, um dieses Wissen in die praktische Anwendung zu transferieren und im konkreten Fall zur Geltung zu bringen. Neben diesen auf die Rechtsanwendung bezogenen Fähigkeiten muss gute Ausbildung aber auch vermitteln, welche gesellschaftliche Verantwortung mit einer Tätigkeit im Recht einhergeht – egal in welcher Rolle -, und wie man dieser gerecht werden kann.

 

Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?


Unsere Gesellschaft ist mehr denn je zuvor in den letzten 81 Jahren darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die verstehen, wie Recht die Gesellschaft gestaltet – als Rechtssetzung ebenso wie als Rechtsanwendung – und wie das Recht zur Lösung von Konflikten dient. Der Rechtsstaat braucht umfassend ausgebildete, kritisch reflektierte Juristinnen und Juristen, die ihn schützen, verteidigen, und mit Leben füllen – gleich ob an den „Schaltstellen der Macht“ oder als Einzelanwältin oder Einzelanwalt auf dem Land. Das setzt eine gute Ausbildung voraus, die auf diese Rolle vorbereitet. Dafür engagiere ich mich im Hörsaal, im djt, und wo immer sonst sich die Gelegenheit ergibt.

 

Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?


Über die Rolle der Hochschulpolitik. Der Diskurs über die juristische Ausbildung findet meistens mit den Justizministerien und den Justizprüfungsämtern statt, um den Rechtsrahmen der Ausbildung zu reformieren. So berechtigt dieser Ansatz ist, so sehr übersieht er, dass auch im geltenden Rechtsrahmen von manchen Universitäten hervorragende juristische Ausbildung geleistet werden kann und geleistet wird. Betrachtet man die Uni-Rankings, so wird deutlich, dass „die juristische Ausbildung“ nicht überall im gleichen Maße verbesserungsbedürftig ist, sondern dass jede Fakultät eigene Stärken und Herausforderungen hat, und dass die Unterschiede in der Ausbildungsqualität nicht nur zwischen manchen Privatuniversitäten und den staatlichen Unis, sondern v.a. auch innerhalb der staatlichen Unis enorm sind.

 

 

Das lenkt den Blick auf die Frage, warum sich manche Fakultäten erheblich stärker für Ausbildungsqualität engagieren als andere – unter dem gleichen Rechtsrahmen. Das hat m.E. viel mit der allgemeinen Hochschulpolitik und der Anreizsetzung durch diese zu tun: Wo es universitäres Fortkommen (im Sinne von Mitarbeiterstellen, Ausstattung, Leistungszulagen o.ä.) nur für eingeworbene (Forschungs-)Drittmittel und Forschungsergebnisse gibt, und besonderes Engagement in der Lehre als „kurioses Hobby“ angesehen wird, das zwar nett ist, der Uni aber leider kein Geld bringt, ist verständlich, wenn Fakultäten sich nicht für die Verbesserung der juristischen Ausbildung einsetzen. Diese Rahmenbedingungen haben die Hochschulleitungen und die jeweiligen Wissenschaftsministerien in der Hand, nicht die Justizministerien oder die Justizprüfungsämter – und darüber muss gesprochen werden.

 

Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?


Ich wünsche mir mehr Diversität in dem juristischen Bildungswegen – nicht jede und jeder braucht zwei Staatsexamina, und sollte trotzdem eine wissenschaftliche juristische Ausbildung an einer Universität erhalten können. Bitte unbedingt zwei Staatsexamina für Richterinnen und Richter, auch für Anwältinnen und Anwälte, die vor Gericht auftreten, und für die Staatsanwaltschaft und den Staatsdienst. Aber wer die Schadensabteilung in einer Versicherung betreut, HR-Vorstand in einem großen Unternehmen ist oder in einer bestimmten Branche rechtsberatend tätig werden will, braucht nicht „weniger“ als zwei Staatsexamina, sondern etwas anderes: Ein wissenschaftlich fundiertes juristisches Grundverständnis im eingangs beschriebenen Sinn, aber darüber hinaus auch Kenntnisse in Versicherungsmathematik oder etwa Arbeitspsychologie und Personalentwicklung. Das ließe sich hervorragend mit einem wissenschaftlichen (universitären) dreijährigen LL.B. und darauf aufsetzenden spezialisierenden zweijährigen LL.M. abbilden, wie es viele andere Länder vorsehen. Wer später doch lieber Generalist:in werden will, kann das Staatsexamen dann ja auch nachholen.

 


 
 

 

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