Geschäftsführer des Alumni Center for Teaching and Learning an der Bucerius Law School. Co-Founder der Lehr- und Lernplattform dskrpt. Geschäftsführer beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband. Gäbe es einen Geschäftsführer für die Mediendidaktik der juristischen Ausbildung – er hieße mit Sicherheit Sven Störmann…
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Sie macht Studierenden klar, dass der Rechtsstaat kein Selbstzweck und der Normkorpus nicht wegen seiner inhärenten Ästhetik bedeutsam ist, sondern beides ausschließlich dienende Funktion hat. Die Rechtsordnung soll das Verhalten von Menschen so steuern, dass sie zu gegenseitigem Nutzen in einer Gesellschaft leben können. Die Ausbildung muss Jurist:innen deshalb in die Lage versetzen, den Rechtsstaat mit der Frequenz, die nötig ist, zu entwickeln und dabei stetig zu überprüfen, ob die gewünschte Steuerung des Verhaltens der Menschen eingetreten ist oder nicht.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Für mich ist es schwierig, an Symptomen herumzudoktern, wenn ein System empirisch belegt schlecht funktioniert. Ich wünsche mir zwar, dass es weniger Jurist:innen in entscheidenden Funktionen gibt, aber für den Moment sind es viele und ganz ohne wird es nie klappen. Darum glaube ich es ist wichtig, junge Menschen, die Jurist:in werden möchten, möglichst gut auszubilden. Das heißt es gilt herauszuarbeiten, welche Kompetenzen und Fähigkeiten sie während des Studiums entwickeln müssen, und ein Ausbidlungs- und Prüfungssystem zu konstruieren, dass möglichst gut darauf einzahlt.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Empirie und Qualitätssicherung. Ich habe oft das Gefühl, „Theorien“ in der Rechtswissenschaft sind eigentlich keine Theorien, sondern Dafürhalten von Menschen, die einen akademischen Titel tragen. Das schlägt sich auch in der Fachdidaktik nieder.
Auf Erkenntnisse von Forschenden, deren Forschungsgegenstand die Hochschuldidaktik ist, wird widerwillig oder gar nicht zurückgegriffen.
Sven Störmann
Auf Erkenntnisse von Forschenden, deren Forschungsgegenstand die Hochschuldidaktik ist, wird widerwillig oder gar nicht zurückgegriffen. Ausschlaggebend ist zu oft der persönliche (und daher naturgemäß sehr limitierte) Erfahrungshorizont und die daraus entwickelte persönliche Meinung. Viel zu viel wird übrigens über „anekdotische Evidenz“ gesprochen. Ein echtes Unwort, weil Anekdoten gerade keine Evidenz sind.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Das 1. Examen muss weg. Sowohl als Prüfungsform (endständige Klausuren nach vielen Jahren Studium) wie auch als System (staatlich vorgegebene Abfrage von Faktenwissen, welche sich die Hochschulen wegen der Gatekeeper-Funktion zu Lasten ihrer Lehrfreiheit aufoktroyieren lassen). Mehr Lehrfreiheit, mehr Einheit von Lehre und Forschung und sinnvollere (siehe Frage 2) Gestaltung von Prüfungsleistungen.
The MIT School of Law? A Perspective on legal education in the 21st century von Daniel M. Katz
Geschäftsführer des Alumni Center for Teaching and Learning an der Bucerius Law School. Co-Founder der Lehr- und Lernplattform dskrpt. Geschäftsführer beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband. Gäbe es einen Geschäftsführer für die Mediendidaktik der juristischen Ausbildung – er hieße mit Sicherheit Sven Störmann… […]