Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner ist Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation an der Helmut-Schmidt-Universität. Zusätzlich zu ihrem Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg studierte sie im Nebenfach Genderkompetenz. Fortsetzung findet diese Schwerpunktsetzung in ihrer Forschung im Bereich der Legal Gender Studies, ihrer Mitgliedschaft im interdisziplinären Netzwerk ReproGerecht sowie ihrem Engagement im Deutschen Juristinnenbund, von 2019-2021 als dessen Vizepräsidentin. Ferner ist Dana-Sophia Valentiner Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte und vielfach aktiv bei der Open Access Initiative „OpenRewi“.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Gute juristische Ausbildung vermittelt nicht nur juristisches Fachwissen. Sie befähigt dazu, Recht im gesellschaftlichen Kontext zu betrachten: als Machtinstrument, aber auch als Transformationstool. Jurist:innen treffen in unterschiedlichen Positionen komplexe Entscheidungen, die sich auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe für viele in der demokratischen Gesellschaft auswirken. Die juristische Ausbildung muss der Ort sein, um die eigene Rolle als Jurist:in in der Gesellschaft kritisch zu reflektieren, gerade hinsichtlich bestehender Macht- und Ungleichheitsverhältnisse. Wir benötigen eine juristische Ausbildung, die dogmatische Präzision mit sozialer, demokratischer und zukunftsorientierter Verantwortung verbindet. Ziel sollten nicht allein erfolgreiche Examina sein, sondern Jurist:innen, die Verantwortung für die Wirkungen des Rechts übernehmen und zu einer offenen, pluralen und rechtsstaatlichen Gesellschaft beitragen können. Gute juristische Ausbildung erschöpft sich deshalb nicht in der Vorbereitung auf Prüfungen, sondern bereitet auf Verantwortung vor.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Mein Engagement für die juristische Ausbildung begann in meinem eigenen Studium. Mit meinen Kommiliton:innen habe ich feministische Lesekreise und studentische Schlüsselqualifikationsveranstaltungen organisiert und mich gegen die Benennung juristischer Kommentare nach Nationalsozialisten eingesetzt. Als im Netz unter dem Hashtag Aufschrei über Alltagssexismus diskutiert wurde, habe ich gemeinsam mit zwei Kommilitoninnen in der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes einen „#Aufschrei dreier Nachwuchsjuristinnen“ veröffentlicht, in dem wir sexistische, klassistische und rassistische Strukturen in der juristischen Ausbildung thematisiert haben. Die Frage, welche Vorverständnisse, Stereotype und Normalitätsvorstellungen in der Ausbildung vermittelt werden, hat mich seither nicht losgelassen. 2017 habe ich in einer Studie zu Geschlechterrollenstereotypen in juristischen Ausbildungsfällen untersucht, welche Vorstellungen von Geschlecht, Beruf und gesellschaftlicher Normalität in juristischen Examensfällen transportiert werden. Die Ergebnisse waren ernüchternd: Männer als Geschäftsführer, Frauen als Sekretärinnen, überall Stereotype. Juristische Ausbildung entscheidet nicht nur darüber, was angehende Jurist:innen über Gesetze und Rechtsprechung wissen, sondern auch darüber, wie sie gesellschaftliche Konflikte wahrnehmen, welche Perspektiven sie einbeziehen und wie sie ihre Verantwortung im demokratischen Rechtsstaat verstehen.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Aus meiner Sicht wird zu wenig darüber gesprochen, dass die juristische Ausbildung mit ihrem Fokus auf Dogmatik und der Fallgestaltung zum Teil der Vorstellung von Recht als etwas Neutralem und Objektivem anhängt. Dabei sind es gerade die Fälle, die Sprache und die Lehrmaterialien, die immer auch Vorstellungen davon transportieren, was als normal, objektiv oder rechtlich relevant erscheint. Über diese impliziten Annahmen wird in der Ausbildung noch zu selten gesprochen und reflektiert. Zu wenig diskutiert wird auch, welche Rolle kritische Perspektiven in der juristischen Ausbildung spielen sollten.
Fragen von Gleichberechtigung, Antidiskriminierung und sozialen Menschenrechten sind aber keine Spezialthemen einzelner Rechtsgebiete. Sie betreffen die gesamte Rechtsordnung […].
Dana-Sophia Valentiner
Das zeigt sich derzeit auch in der Debatte über die Verankerung des Sexualstrafrechts in der juristischen Ausbildung. Die spannende Frage ist aus meiner Sicht nicht, ob das Sexualstrafrecht Wahl- oder Pflichtstoff werden sollte. Die Debatte verweist vielmehr auf ein strukturelles Problem: Erfahrungen geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung, gesellschaftlicher Ungleichheit sowie Themen sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung spielen in der juristischen Ausbildung bislang allenfalls eine zufällige Rolle. Fragen von Gleichberechtigung, Antidiskriminierung und sozialen Menschenrechten sind aber keine Spezialthemen einzelner Rechtsgebiete. Sie betreffen die gesamte Rechtsordnung und sollten deshalb als Querschnittsperspektiven in der Ausbildung sichtbar werden. Dafür braucht es nicht mehr Stoff, sondern einen bewussteren Umgang mit dem vorhandenen Stoff und das geht nur mit entsprechend ausgebildeten Lehrenden.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Ich würde Gender- und Diversity-Kompetenz ausdrücklich als Ausbildungsziel im DRiG verankern. Wer später Recht anwendet, sollte lernen, Diskriminierungen zu erkennen, Stereotype zu reflektieren und die Auswirkungen rechtlicher Entscheidungen für die betroffenen Menschen einzubeziehen.
Rollenstereotype in juristischen Ausbildungsfällen – Eine Hamburgische Studie:
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner ist Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation an der Helmut-Schmidt-Universität. Zusätzlich zu ihrem Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg studierte sie im Nebenfach Genderkompetenz. Fortsetzung findet diese […]
Stephanie Beyrich ist seit fast 10 Jahren Pressesprecherin und Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Sie engagiert sich für Rechtsstaat und Demokratie und liebt das Grundgesetz. Für die BRAK produziert und hostet sie seit über 5 Jahren den Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“. Als Mentorin […]
Geschäftsführer des Alumni Center for Teaching and Learning an der Bucerius Law School. Co-Founder der Lehr- und Lernplattform dskrpt. Geschäftsführer beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband. Gäbe es einen Geschäftsführer für die Mediendidaktik der juristischen Ausbildung – er hieße mit Sicherheit Sven Störmann… […]