Ann-Marie Wolff ist seit 2019 Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen und Vorsitzende des Justizprüfungsamt für die erste juristische Staatsprüfung in Bremen. Ihre Karriere in der bremischen Justiz begann bereits 1991 mit Stationen unter anderem als Ausbildungsrichterin am Hanseatischen Oberlandesgericht, als Leitung des AG Bremen-Blumenthal sowie als Präsidentin des AG Bremen. Fast genauso lang, konkret seit 1993, ist Frau Wolff auch in der juristischen Ausbildung aktiv, zunächst als Arbeitsgemeinschaftsleiterin im Referendariat sowie seit 2020 im Rahmen der Examensvorbereitung an der Universität Bremen. Im September 2026 wird Ann-Marie Wolff als Referentin der Abteilung Juristische Ausbildung am 75. Deutschen Juristentag teilnehmen.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Verständnis für Recht sowie Rechtsanwendungs- und fortentwicklungskompetenz sind aus meiner Sicht die wichtigsten Fähigkeiten, die in der juristischen Ausbildung, sowohl im Studium als auch im juristischen Vorbereitungsdienst vermittelt werden müssen. Das hört sich zugegebenermaßen sehr allgemein an. Damit meine ich zunächst, dass wir wegkommen müssen von der Fokussierung auf Detailwissen. Ich höre immer wieder, dass im Studium – vor allem auch bei den professionellen Repetitorien – das Erlernen von Definitionen und sehr speziellen Prüfungsschemata zum bestimmenden Alltag gehört. Das wird m.E. auch dadurch gefördert, dass es in der Pflichtfachprüfung keine Handkommentare als Hilfsmittel gibt. Tatsächlich ist diese Art zu arbeiten völlig praxisfern und meiner Meinung nach nicht erforderlich dafür, dass den Studierenden die o.g. Fähigkeiten vermittelt werden. Diese, d.h. Verständnis für Recht und die Kompetenz Recht selbständig anzuwenden und ggfs. angemessen fortzuentwickeln, müssen viel mehr durch die selbständige Durchdringung unbekannter Lebenssachverhalte gefördert werden. Ganz allgemein tauchen täglich unbekannte Sachverhalte auf, die von Juristinnen und Juristen „beurteilt“ werden müssen und im Übrigen leben wir in einer Gesellschaft des vielfältigen Wandels, der auch in der Rechtsetzung und -anwendung begleitet werden muss.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Zunächst bringt das meine berufliche Tätigkeit mit sich: Ich leite ein Prüfungsamt für die erste Staatsprüfung, bin natürlich auch selber Prüferin in beiden Staatsprüfungen, mache selber in der juristischen Ausbildung mit und bin verantwortlich für die Einstellung von Richterinnen und Richtern, habe also auch aus diesem Blickwinkel ein gesteigertes Interesse an einer guten Ausbildung. Auch bei meiner Tätigkeit in der Rechtsprechung bin ich darauf angewiesen, dass die Rechtsstreitigkeiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit hoher Qualität aber auch dem Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsstaats geführt werden. Die Qualitätsanforderungen gelten natürlich auch für die außergerichtliche Tätigkeit und Beratung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wie auch etwa Notarinnen und Notare. Schließlich ist mir auch aus meiner Tätigkeit in der Verwaltung bewusst, wie wichtig einerseits grundlegende Kenntnisse unseres Rechtsstaats und seiner Regelungen sind und andererseits auch die Fähigkeit, gestalterisch und möglichst realistisch die Zukunft planen zu können. Juristinnen und Juristen müssen einerseits sehr grundlegend ausgebildet und andererseits möglichst frühzeitig in die Lage versetzt werden, selbständig auf unbekannte bzw. neue Lebenssachverhalte und gesellschaftliche Zusammenhänge zu blicken. Letztlich liegt meine Motivation aber auch in der jetzt doch schon langjährigen Erkenntnis, dass die Tätigkeit als universell ausgebildete Juristin einerseits sehr große Freude bereitet und andererseits ein erhebliches Maß an Flexibilität im (beruflichen) Leben ermöglicht.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Das beginnt schon bei der Entscheidung für diese Ausbildung. Möglicherweise gehen viele junge Menschen in die juristische Ausbildung mit der Erwartung, dass dabei zwar nervig viel gelernt werden müsse, dass man damit aber auch zum Erfolg komme. Die eigentlich erforderlichen Kompetenzen, etwa das selbständige Umsetzen und Anwenden des juristischen Grundstoffes, werden zu wenig gesehen und manche Prüfungsarbeiten zeigen das dann auch sehr deutlich. Zu wenig geredet wird aber – jedenfalls an manchen Universitäten – auch über die Verantwortung, die die Lehrenden für die juristische Ausbildung und speziell für die in der Pflichtfachprüfung zu beweisenden Fähigkeiten haben.
Ein Teufelskreis der endlich und dringend an allen juristischen Fakultäten durchbrochen werden muss.
Ann-Marie Wolff
Die Diskrepanz zwischen Forschung und Lehre ist da teilweise schon erschreckend. Das zeigt sich etwa auch daran, dass es teilweise (!) an den Universitäten kein vernünftiges Repetitorium, d.h. keine Examensvorbereitung mit entsprechender Qualität gibt, so dass die Studierenden (auch) dadurch in die Hände kommerzieller Repetitorien getrieben werden, deren Geschäftsmodell möglicherweise auch gerade auf Examensangst beruht. Ein Teufelskreis der endlich und dringend an allen juristischen Fakultäten durchbrochen werden muss.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Da gibt es meiner Meinung nach nicht nur die eine Sache. Wir müssen durch eine Anpassung der Ausbildungsinhalte an moderne Denk- und Kommunikationsformen aber auch Arbeitsweisen – und damit meine ich nicht nur die Digitalisierung/Einzug von KI – einerseits das Interesse an der juristischen Ausbildung wecken und kanalisieren und andererseits auch durch Veränderungen der Prüfungsinhalte und -formate dazu kommen, dass genau die Fähigkeiten, die für die späteren Tätigkeiten erforderlich sind, in den Prüfungen gezeigt werden können und müssen. Juristische Sachverhalte sind – auch bei Nutzung von KI – teilweise hoch komplex und haben für die Menschen in der Regel weitreichende Auswirkungen. Rechtswissenschaft bzw. Rechtsanwendung ist eine sehr diskursive Tätigkeit, dafür müssen wir die Studierenden/Referendarinnen und Referendare sowohl mit den juristischen Methoden und Argumentationstechniken, mit Förderung der Kritikfähigkeit und Resilienz als auch hinsichtlich der kommunikativen Fähigkeiten vorbereiten.
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Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz, Grundlagenpapier der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayrischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs (2026):
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