Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School und leitet als Max Planck Fellow das Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Darüber hinaus ist er Distinguished Scholar in Residence an der Peking University School of Transnational Law. Mit seiner Studie zu Geschlechts- und Herkunftseffekten bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen (gemeinsam mit Andreas Glöckner und Christian Traxler) hat er empirisch belastbare Daten in die Ausbildungsdebatte eingebracht. Durch seine rechtsempirische Forschung, seine Lernvideos und nicht zuletzt sein Smartbook Grundrechte (zusammen mit Alexander Gleixner) hat Prof. Towfigh wichtige Impulse gegeben, die Leistungsbedingungen der juristischen Ausbildung zu hinterfragen und neue Ansätze nutzbar zu machen. 

 

Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?

Für mich lohnt es sich, diese Frage einmal vom Ende her zu stellen: von den Berufen aus, die unsere Absolvent:innen später tatsächlich ausüben. Wenn ich Studium, Referendariat und vielleicht noch einen LL.M. oder eine Promotion zusammenrechne, treten die meisten erst in acht, neun, manchmal zehn Jahren überhaupt in den Arbeitsmarkt ein. Das heißt: Was wir heute lehren, muss nicht zur Berufswelt von heute passen, sondern zu einer, die es in dieser Form noch gar nicht gibt. Und diese Berufswelt verändert sich gerade grundlegend. Auch die Gegenstände des Rechts selbst und die Art, wie Jurist:innen arbeiten, wandeln sich gerade fundamental – man muss sich nur ansehen, wie stark künstliche Intelligenz Studium und Praxis binnen kürzester Zeit schon verändert hat. Gute Ausbildung hat dies im Blick und kann darauf reagieren. Das setzt voraus, dass wir Klarheit darüber erlangen, welche Ziele die Ausbildung verfolgen soll – dass wir das heute nicht eindeutig benennen können, ist wahrscheinlich das grundlegendste Problem.

 

Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?


Ein erheblicher Teil der Studierenden bricht das Jurastudium ab, bevor sie es abschließen. Über die, die erfolgreich durchs Studium kommen, wird viel gesprochen – zu wenig aber über die, die nur ein Stück der Strecke gehen – und warum. Meist wird auf Vermutungen zurückgegriffen: zu viel Stoff, zu hoher Druck, falsche Erwartungen an das Fach.

 

 

Mich interessiert an dieser Stelle vor allem, was sich davon empirisch tatsächlich bestätigen lässt und was nicht. Denn nur wenn wir die tatsächlichen Ursachen kennen, statt sie zu vermuten, können wir die Ausbildung gezielt so gestalten, dass wir weniger Studierende unterwegs verlieren. Das ist für mich auch eine Frage des resilienten Rechtsstaats: Uns fehlen später genau die Menschen im Rechtsstab, die wir aus unzureichend verstandenen Gründen frühzeitig verlieren.  

 

Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?


Darüber, dass die Staatsexamina nicht so objektiv/neutral sind, wie wir es gerne glauben möchten. Dass Bewertungen auch dann systematisch verzerrt sein können, wenn kein bewusstes Agieren der Prüfer:innen dahintersteckt. Das passt nicht zum Selbstbild der „Bestenauslese“, auf das sich die Zunft gerne beruft, und wird deshalb vermutlich auch seltener thematisiert als andere, greifbarere Probleme. Es wird viel über Prüfungsstress, Stofffülle und Examensfixierung geredet und das auch zu Recht, aber seltener darüber, was eigentlich das Ziel ist, das wir mit der Ausbildung verfolgen, wie wir die Zielerreichung sinnvoll messen können – und heute besonders ob das, was am Ende auf dem Zeugnis steht, tatsächlich das misst, was es zu messen vorgibt. Diese Frage verdient aus meiner Sicht mehr Aufmerksamkeit, denn jede Reform, die kein klares Zielbild hat und auf verzerrten Daten aufbaut, geht womöglich nicht den Kern des Problems an.

 

Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?


Der wichtigste Punkt ist meines Erachtens, eine neue Verständigung und Klärung der Frage, was die Ziele der juristischen Ausbildung genau sein sollen – welche Fähigkeiten, welches Wissen, welche soft und hard skills, wir vermitteln müssen, wenn wir Menschen befähigen wollen, in unterschiedlichsten Rollen als unabhängige Organe der Rechtspflege einen zukunftsfähigen und resilienten Rechtsstaat zu gewährleisten. Im Zusammenhang damit würde ich mir wünschen, dass Prüfungsverfahren, gerade in den Staatsexamina, regelmäßiger auf ihre Validität und mögliche Diskriminierungswirkungen hin untersucht werden, ähnlich wie es bei anderen folgenreichen Auswahlverfahren inzwischen üblich ist. Das hieße: Ergebnisse gelegentlich nach Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder Studienort auswerten, auffällige Muster offen benennen und Korrekturverfahren, wo nötig, anpassen; nicht als einmalige Studie, sondern als wiederkehrende Selbstvergewisserung. Das wäre kein Misstrauensvotum gegenüber den vielen Prüfer:innen, die ihre Arbeit gewissenhaft machen, sondern schlicht eine Möglichkeit, blinde Flecken sichtbar zu machen, die man mit bloßem Auge nicht erkennt. Und werden daraus dann die richtigen Konsequenzen für die Gestaltung der Prüfungsverfahren gezogen, so nutzt dies allen Prüflingen gleichermaßen, und auch dem System der juristischen Ausbildung insgesamt.

 


 
 
 

 

 

 

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