Bernhard Bergmans
Prof. em. Dr. Bernhard Bergmans, LL.M. (Louis.) studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Belgien, Deutschland und den USA. Nach zehnjähriger Berufstätigkeit im Firmenkundengeschäft einer deutschen Großbank, wurde er 2000 Professor am FB Wirtschaftsrecht der Westfälischen Hochschule (Standort Recklinghausen), 2010 folgte die Gründung des Instituts für Rechtsdidaktik und -pädagogik (IRDip), von 2014-2022 betätigte er sich als Herausgeber des Jahrbuchs der Rechtsdidaktik/Yearbook of Legal Education. Zu seiner Forschung zählen zahlreiche Veröffentlichungen zu grundlegenden Fragen der Rechtsdidaktik und Juristenausbildung.
Was macht für Sie gute juristische Ausbildung aus?
Eine Ausbildung, die den aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen an moderne Berufsbilder der Juristen gerecht wird, die Potenziale der Studierenden gezielt fördert, und didaktische Qualität auf Mikro-, Meso- und Makro-Ebene als selbstverständliche Standards realisiert.
Warum engagieren Sie sich für die Verbesserung der juristischen Ausbildung?
Weil die aktuelle Volljuristenausbildung unterhalb eines noch hinzunehmenden Niveaus schlecht ist und mit wenig Aufwand schon substanzielle Verbesserungen erreicht werden könnten.
Worüber wird im Kontext der juristischen Ausbildung zu wenig geredet?
Über sinnhafte Ausbildungsziele, Fairness gegenüber den Studierenden sowie die Ausbildungsinkompetenz der Justizministerien kombiniert mit dem Ausbildungsunwillen der Fakultäten, die in einer unheiligen Allianz so tun, als sei das Ausbildungskonzept des 19. Jahrhunderts noch zeitgemäß. Die meisten „Fachleute“ ziehen es z. B. vor, nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass es bereits über 40.000 interdisziplinär ausgebildete Wirtschaftsjuristen gibt, die unter Beweis stellen, dass es sehr wohl anders (und besser) geht als immer wieder behauptet wird.
Können Sie uns eine Sache nennen, die sich in der juristischen Ausbildung ändern muss?
Es muss sich nicht nur eine Sache ändern, sondern eigentlich alles. Absolut grundlegend ist die Beendigung der staatlichen Einmischung in die Ausbildung und die Übernahme der vollen Verantwortung durch die Hochschulen, die verpflichtet werden, akkreditierungsfähige Studiengänge anzubieten, gerne auch im traditionellen rechtswissenschaftlichen Sinn, aber dann gemäß den Qualitätsstandards, die für alle Hochschulstudiengänge gelten.


